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ESG - Eine Gesetzliche Verpflichtung

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Die Anforderung, ESG-bezogene Themen anzugehen und zu lösen ist für Finanzinstitute und Unternehmen auf der ganzen Welt von großer Bedeutung, da die Aufsichtsbehörden ihnen Vorschriften zur Berichterstattung und Offenlegung auferlegen. Vor dem Hintergrund wichtiger internationaler Kooperationsinitiativen wie dem Pariser Abkommen (2015) und der UN-Klimakonferenz COP26 (2021) sind der Klimawandel und soziale Ungleichheiten auf den Tagesordnungen von Regierungen und Unternehmen ganz nach oben gerückt. Die Finanzaufsichtsbehörden halten mit dieser Entwicklung Schritt. Das bedeutet für Finanzinstitute, dass sie die sich schnell ändernden Vorschriften rechtzeitig umsetzen müssen, um keine rechtlichen, kommerziellen und reputationsbezogenen Risiken einzugehen. Halten sie sich nicht daran, riskieren sie den Verlust von Kunden und eine Herabsetzung des Unternehmenswerts. Zudem entgehen ihnen in einigen Ländern möglicherweise Steuervorteile und Finanzierungsmöglichkeiten für ESG-positive Unternehmen. Die Europäische Union (EU) spielt bei der Einführung von ESG-Vorschriften weltweit eine Vorreiterrolle: Sie startete bereits 2018 ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Eine der EU-Initiativen ist der Europäische Grüne Deal, der darauf abzielt, den europäischen Handelsblock bis 2050 klimaneutral zu machen. Unterstützt wird die Umsetzung des Grünen Deals von der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, einem Klassifizierungssystem, das Unternehmen helfen soll, die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten zu definieren und das Potenzial für „Greenwashing" zu verringern. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) die endgültige Fassung ihres Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Finanzinstitute gemäß der sogenannten Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosures Regulation, SFDR) detailliert offenlegen, wie sie mögliche negative Umweltauswirkungen ihrer Investitionen angehen und diese reduzieren. Darüber hinaus müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 gemäß der neuen EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ihre Berichte für das Geschäftsjahr 2023 einreichen. Dieses Gesetz schreibt allen großen Unternehmen vor, Berichte über ihre Aktivitäten in Hinblick auf deren ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen zu veröffentlichen. Die CSRD ist Teil des EU-Pakets für nachhaltige Finanzwirtschaft (Sustainable Finance Package). Sie soll die Qualität der Berichterstattung verbessern und dafür sorgen, dass vermehrt in nachhaltige Unternehmen und Technologien investiert wird. Im Mai 2022 veröffentlichte die britische Regierung eine Aufforderung zur Einreichung von Beweisen (Call for Evidence) für die Aktualisierung der Green Finance Strategy, die Ende 2022 veröffentlicht werden soll. Große in der EU ansässige Organisationen sollten bereits an die Berichterstattung im ESG-Stil gewohnt sein. Die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) ist seit 2014 in Kraft und verpflichtet große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Veröffentlichung von Informationen über ökologische und soziale Belange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Diversität in den Führungsetagen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (und somit die Mehrheit der Unternehmen), die noch nie zur Berichterstattung verpflichtet waren und keinen einfachen Zugang zu Daten haben, werden Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben. Seite 3 Fundiertes Verständnis der globalen ESG-Regulierungslandschaft „Die EU hat eine Vorreiterrolle in Sachen Regulierung inne. Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt, die nach einer Grundlinie suchen, beobachten die EU." Edel Brophy, Global Regulatory Director, Fenergo ESG – eine gesetzliche Verpflichtung wird zur Marktchance

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